AGB

Allgemeine Geschäfts­be­ding­ungen

Nachfolgend finden Sie die allgemeine Nutzungsbedingungen, die gelten, wenn Sie die Leistungen von VertriebsKomplizen – einer Marke der dynatics GmbH in Anspruch nehmen. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bedingungen in Ruhe durch, bevor Sie eine unserer Leistungen oder eines unserer Produkte erwerben. Mit diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen erfüllen wir zugleich die uns obliegenden Informationspflichten Ihnen gegenüber.

§ 1 Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die zwischen uns, der Dynatics GmbH, Ehlbeek 15, 30938 Burgwedel, Deutschland (im Folgenden „Verkäufer“ oder „wir“) und einem Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Kunden“) ausschließlich geltenden Bedingungen für den Kauf der angebotenen Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind mindestens per E-Mail, alternativ in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (mindestens per E-Mail). Individuelle Abreden zwischen Dynatics und den Kunden haben dabei stets Vorrang.

1.4. Der Kunde kann die Bestellübersicht sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abrufen, speichern und ausdrucken. Im Übrigen wird der Vertragstext vom Anbieter nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert und ist deshalb nicht zugänglich. Die Vertragssprache ist deutsch.

1.5. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.6. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Marketing-Beratung, Recruiting, Online-Marketing, Offline-Marketing, Social Media-Marketing, Suchmaschinenoptimierung, Websitebuilding, Content-, Bild- und Videoerstellung, Grafik und Bildbearbeitung, Text-, Artikel-, Blog- und Newslettererstellung, Eventmanagement. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich insbesondere aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Angeboten, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

1.7. Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich auffordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Kunden auf diese Leistung fällig.

1.8. Soweit Dynatics entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht, ebenso keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

§ 2 Vertragsbestandteile

2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und das Vertragsverhältnis ist der unterschriebene (bzw. per E-Mail zugesagte) Kostenvorschlag und seinen Anlagen das vom Kunden der Dynatics auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden Dynatics mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing oder übersendet dem Kunden eine Briefing-Vorlage samt Fragen, welche vom Kunden weitestgehend zu beantworten sind.

2.2. Änderungen oder Erweiterungen des Vertrags sind jederzeit möglich. Jede Änderung und/oder Erweiterung des Vertrags und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform (mindestens per E-Mail). Die durch die Änderungen und/oder der Erweiterungen des Vertrags entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

§ 3 Leistungen und Pflichten – Websiteerstellung, SEO & Hosting

 

3.1. Dynatics überlässt dem Kunden Speicherplatz zur Nutzung. Dynatics ist berechtigt seinen physikalischen Server auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Der dem Kunden im Rahmen des Vertrags überlassene Speicherplatz wird jedoch separiert, sodass er für Dritte als selbständiger Server erscheint (sog. virtueller Server / Webspace). Die auf dem Server gespeicherten Inhalte werden täglich auf als Backup dienenden Servern / Rechnern gesichert. Eine Garantie auf eine erfolgreiche Datensicherung auf den Backup Server erfolgt nicht.

3.2. Der Upload von Daten auf den virtuellen Server erfolgt mittels ftp oder WEB FTP via Browser.

 

3.3. Der Kunde erhält keinen Zugang zu dem virtuellen Server. Der Kunde kann bei Bedarf diese Zugangsdaten zu seinem virtuellen Server gesondert anfordern.

 

3.4. Dynatics verpflichtet sich zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit der virtuelle Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar, sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind. Kekse & Kollegen weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Dynatics übernimmt deshalb keine Verpflichtung für das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen.

 

3.5. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht von Dynatics dar. Dynatics wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend beseitigen. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende oder notwendige Wartungsarbeiten werden, sobald sie bekannt sind, frühestmöglich, angekündigt.

 

3.6. Der Kunde stellt Dynatics vollumfänglich von jeglicher Haftung der Webseiteninhalte des Kunden oder Links frei. Der Kunde ist allein für dessen Inhalte verantwortlich.

3.7. Dynatics behält sich das Recht vor, den Kunden bei einer zu starken Beanspruchung der Serversturktur durch bspw. starke Besucherzahlen, viele, rechen aufwendige Prozesse der Webseite / des Portals oder andere Dinge, den Kunden auf ein höher wertiges Hosting Paket hoch zu stufen um den Leistungsanforderungen gerecht zu werden.

 

3.8. Technische Supportleistungen im Rahmen einer von Ihnen bei uns erworbenen Website sind insoweit enthalten, das Dynatics sich um die Erreichbarkeit einer Webseite kümmert. Ausgenommen hierbei sind Sonderleistungen.

 

3.9. Dynatics ist berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet vorläufig zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn sie Kenntnis davon erlangt, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit ist insbesondere gegeben, wenn Dynatics eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten oder ansonsten wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen wird und die Abmahnung und/oder das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, ist der Kunde zuvor anzuhören, sonst unverzüglich zu benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit das technisch möglich und zumutbar ist.

 

3.10. Bei allen SEO Angeboten gibt es keine Garantie auf Erreichung der Ziele. Für die Positionierung einer Website zu bestimmten Keywords ist allein Google Inc. verantwortlich.

 

§ 4 Leistungen und Pflichten – Media-Planung und Durchführung

4.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Dynatics nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Dynatics dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

4.2. Dynatics verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.

4.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Dynatics nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen, damit die Agentur nicht in Vorleistung geht. Insofern der jeweilige Anbieter bzw. die jeweilige Plattform es technisch möglich macht, wird auf direktem Wege die Kreditkarte des Kunden mit den Media-Leistungen belastet. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Dynatics nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Dynatics entsteht dadurch nicht.

§ 5 Urherber- und Nutzungsrechte

5.1. Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnisse der Dynatics gehen auf den Kunden über in dem Umfang, wie es der von beiden Vertragspartnern zu Grunde gelegte Zweck des jeweiligen Auftrages erfordert. Im Zweifel erfüllt Dynatics ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse der Dynatics bedarf der gesonderten Zustimmung der Dynatics.

5.2. Zieht Dynatics zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Kunden auf dessen Kosten erwerben und dementsprechend dem Kunden übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird Dynatics den Kunden darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

 

5.3. Der Kunde ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen.

5.4. Dynatics ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden unter Nennung des Kundennamens, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet, Social Media und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

5.5. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der Dynatics (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Dynatics, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.

5.6. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Der Urheber ist daher der Schöpfer des Werkes. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

5.7. Die in vorstehend Ziffer 1 Satz 1 und 2 genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten. Eine Ausdehnung der Nutzung über Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im jeweiligen Auftrag genannten Nutzungsarten/Werbeträgern und/oder das Recht, die Arbeitsergebnisse der Dynatics zu bearbeiten, bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Dynatics und muss gesondert vergütet werden.

5.8. Die Dynatics übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde die Dynatics auf erstes Anfordern frei. Die Dynatics weist den Kunden vorsorglich darauf hin, dass einem Urheber nach dem Urhebergesetz weitere gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Inhaber von Nutzungsrechten zustehen (z.B. auf Auskunft, Rechenschaft und Rückruf), die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

§ 6 Vertragsschluss

6.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Von uns erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

 

6.2. Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von unserem Kunden bestellten Leistungen erbracht haben.

 

6.3. Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Angeboten und / oder Kostenvoranschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.

 

6.4. Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter (insbesondere Subunternehmer und / oder freier Mitarbeiter) bedienen.

 

6.5. An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, behalten wir uns unser Eigentum, alle Urheberrechte und / oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen unsere Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlagen sind uns diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.

 

6.6. Alle an uns überlassene oder von uns angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmematerial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahren wir mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens unseres Kunden nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Kunde uns dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.

 

6.7. Bei allen Druckaufträgen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von max. 10 % der bestellten Auflage vor, wobei Mehr- und Minderlieferungen zu einer Anpassung der Vergütung unter Berücksichtigung des vereinbarten Gesamtpreises führen.

 

6.8. Von jedem realisierten Entwurf steht uns eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren, in der Regel 10, zu.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

 

7.1. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge, verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

 

7.2. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ausgeglichen wird. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

7.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

 

7.4. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

 

7.5. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: Bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

7.6. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

 

§ 8 Laufzeit, Vertragsbeendigung, Kündigung


8.1. Die Mindestvertragslaufzeit für SEO-Leistungen, Social Media Leistungen sowie Websitehosting und -betreuung besteht im Regelfall 12 Monate, sofern nicht anders angegeben.

 

8.2. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

 

8.3. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.

 

8.4. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen gelten, auf diese wird vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.

 

8.5. Es besteht kein Recht auf Aufrechterhaltung, Aktualisierung, oder sonstige lizenztechnische Gültigkeit der eingesetzten Plugins. Sollte eine Lizenz auslaufen oder ein Plugin aufgrund fehlender Aktualisierungen fehlerhaft werden, obliegt es dem Kunden allein dieses Problem zu lösen.

 

8.6. Sämtliche Drittanbieter Zugänge erlöschen mit der Kündigung des Vertrages. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 9 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 10 Pflichten des Kunden

 

5.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde unterstützt die Agentur zudem bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung in angemessenem Umfang. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf der Agentur und damit die Realisierung der Werbemaßnahme nicht beeinträchtigt wird. Kann die Agentur die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist sie berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben, sofern dies vom Kunden erwünscht ist.

 

5.2. Sofern der Kunde der Agentur Materialien und/oder Inhalte (z.B. Markenlogos, Werbetexte, Produkte) überlässt, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der Agentur im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte die Agentur aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.

 

5.3. Der Kunde räumt Dynatics an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind.

 

5.4. Der Kunde sichert zu, dass Dynatics die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Dynatics jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Dynatics binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

 

5.5. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Aufträge an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur vergeben.

 

§ 12 Nutzung durch Dritte

 

Die Weitervermietung des Speicherplatzes an Dritte, sog. Reselling, ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Dynatics erlaubt. Im Falle des Einverständnisses sind die Bestimmungen dieser AGB dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde steht Dynatics gegenüber für die Einhaltung dieser AGB durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

 

§ 13 Verwertungsgesellschaften

 

13.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

13.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen, journalistischen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

 

§ 14 Leistungen Dritter

 

Von der Dynatics eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Dynatics. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Dynatics eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Dynatics weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

 

§ 15 Haftung und Freistellungsverpflichtung des Kunden

 

15.1. Sobald der Kunde eine Rechtsverletzung Dritter erkennt oder ihm diesbezüglich Anhaltspunkte vorliegen, ist er verpflichtet Dynatics unverzüglich zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Dynatics von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von Dynatics durch den Kunden gegen Dynatics erhoben werden, insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen die Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften. Ferner ist der Kunde verpflichtet, für alle sonstigen Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die Dynatics im Zusammenhang mit einer vertrags- oder gesetzeswidrigen Nutzung seiner Dienste durch den Kunden entstehen, insbesondere durch die Geltendmachung von Ansprüchen wegen möglicher Verstöße durch Dritte. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Verpflichtung, Dynatics von notwendigen Rechtsverteidigungskosten freizustellen.

 

15.2. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Dynatis oder Dritten, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dynatics-Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

 

§ 16 Haftung für Sach- und Rechtsmängel – Websitehosting & Building


16.1. Dynatics leistet Gewähr für die Funktion des Servers im Rahmen der im Vertrag genannten Spezifikationen. Soweit Dynatics dem Kunden Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung.

 

16.2. Dauert eine Störung der Dynatics-Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder durch Dritte zu vertreten hat, nicht mehr auf die Dynatics -Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

 

16.3. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Dynatics liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen (Wartungsarbeiten) gem. § 3 der AGB.

 

16.4. Dynatics ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden, insbesondere die einwandfreie Funktion der Internetseite innerhalb der Server- und Systemumgebung von Dynatics. Soweit die Internetseite über die vertraglich vereinbarten Serverkonfigurationen hinaus Anforderungen an den Server oder die vorinstallierte Software stellt, ist es Sache des Kunden, für die Realisierung dieser Anforderungen zu sorgen. Dynatics behält sich vor, die Umsetzung derartiger Anforderungen zu verweigern oder von weiteren, auch für den Kunden kostenpflichtigen, technischen Änderungen abhängig zu machen.

 

16.5. Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich Dynatics haben können, unverzüglich anzuzeigen und Dynatics bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.

 

16.6. Dynatics bietet seinen Kunden Hilfe bei der Erstellung eines Impressums und Datenschutzerklärung an. Die Erstellung dieser Rechtstexte wird mithilfe von e-recht24.de vorgenommen. Dynatics garantiert nicht für die Richtigkeit dieser Texte und ersetzt keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Der Kunde stellt Dynatics von jeglichen Haftung, Bußgeld oder sonstigen Strafen davon frei.

 

§ 17 Haftungsbeschränkungen

 

17.1. Soweit aufgrund dieses Vertrags Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden (§3 Nr.24 TKG), haftet der Anbieter beschränkt gem. §44a TKG.

 

17.2. Die Agentur haftet dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung der Agentur und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Verletzung von Leben Leib und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie sowie aus dem Produkthaftungsgesetz.

17.3. Soweit die Agentur, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung in Absatz 1 haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.

17.4. Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Werbemaßnahmen hinweisen. Die Agentur übernimmt keine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen. Erachtet die Agentur für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche (z.B. wettbewerbs- oder markenrechtliche) Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

17.5. Eine Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, sofern und soweit die Agentur den Kunden schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Werbemaßnahme mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Kunde sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Kunde stellt die Agentur in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.

17.6. Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Erbringung der beauftragten Leistungen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden sowie Ansprüche aus der Übernahme einer Garantie oder aus Produkthaftung – insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

17.7. Ist die Haftung von Dynatics ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 18 Geheimhaltung /Datenschutz

18.1. Dynatics behandelt jegliche Informationen, die er von dem Kunden vor und im Rahmen des Vertrags erhält, vertraulich. Dynatics erklärt, dass seine Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und Dynatics die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

 

18.2. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen persönlichen Daten von Dynatics auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Dynatics selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

 

18.3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Dynatics ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.

 

18.4. Soweit sich Dynatics zur Erbringung der angebotenen Leistungen Dritter bedient, ist Dynatics berechtigt, Daten der Kunden unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Hierzu ist Dynatics auch in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von Dynatics sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

 

18.5. Dynatics weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

 

§ 19 Schlussbestimmungen

19.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

19.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

19.3. Soweit ein Verbraucher bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt hat oder seinen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers.

Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, sind für alle Streitigkeiten die Gerichte am Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlich zuständig.

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers.

19.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

 

Stand 04/2023
Vertriebskomplizen